Grundsteuer 2025
Meldung aus KünzingIn Zusammenhang mit der Grundsteuerreform hat der Gemeinderat Künzing in seiner Sitzung vom 28.10.2024 die Grundsteuer-Hebesätze ab dem Jahr 2025 neu festgesetzt. Die bisherigen Hebesätze wurden um jeweils 50 Prozentpunkte gesenkt. Laut der beschlossenen Hebesatzsatzung beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ab 2025 300 v.H., (bisher 350 v.H.); der Hebesatz der Grundsteuer B (Grundstücke) 290 v.H. (bisher 340 v.H.).
Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte und der Gemeinde mitgeteilte Grundsteuer-Messbetrag. Dieser Messbetrag wird dann mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert; dies ergibt dann die Grundsteuer. Der vom Finanzamt übermittelte Messbetragsbescheid ist Grundlagenbescheid für die Grundsteuer.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ermittelt das Finanzamt zukünftig den Messbetrag nach neuen Berechnungsgrundlagen und nicht mehr wie bisher nach dem Einheitswert. Dies führt zu unterschiedlich hohen Abweichungen vom bisherigen Messbetrag und damit auch zu unterschiedlich hohen Abweichungen von der bisherigen Grundsteuer. Es können keine pauschalen Aussagen dazu getroffen werden, wer künftig mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Jahrzehnten nicht mehr angepassten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil sie als Berechnungsgrundlage veraltet sind.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform und zur Ermittlung der Messbeträge finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern https://www.grundsteuer.bayern.de .
In den nächsten Wochen werden die entsprechenden Grundsteuerbescheide der Gemeinde ergehen.
Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen gebunden. Wir haben keine Möglichkeit, die vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge zu prüfen oder gar zu korrigieren.
Sollten Sie der Meinung sein, dass der bei der Grundsteuer zugrunde gelegte Messbetrag fehlerhaft ist, so kann dies nur im Rahmen einer sogenannten Grundsteueränderungsanzeige beim Finanzamt korrigiert werden. Er gibt hierzu ein Formular (BayGrSt5) der Bayerischen Finanzverwaltung.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online Finanzamt (unter folgenden Link abrufbar: ELSTER - Startseite )
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC (unter folgenden Link abrufbar: Grundsteueränderungsanzeige )
- als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern)
Die Ausfüllhilfe ist unter folgenden Link abrufbar:
Falls Sie nicht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.
Ihre Grundsteueränderungsanzeige können Sie nicht per E-Mail einreichen, da das Gesetz für die Wirksamkeit die eigenhändige Unterschrift vorsieht.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.